Förderprogramm
Wir möchten unsere Studierenden über ein Förderprogramm der Sächsischen Aufbaubank informieren.
Voraussetzungen:
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
  • Sie sind erwerbstätig mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 EUR.
  • Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700,00 EUR
Konditionen:
  • Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent.
  • Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
  • Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.
  • Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten
Antragstellung:
  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB
  • Der Antrag muss digital unterschrieben werden. Dies bieten wir über unseren Signaturdienstleister Verimi mittels Foto-Ident (QES, mit Personalausweis), Bank-Ident, Video-Ident oder mit der Onlinefunktion Ihres Personalausweises (eID) an. Hier finden Sie Fragen & Antworten zu Verimi.
  • Erforderliche Nachweise:
  • Nachweis zur Legitimation (Kopie Personalausweis)
  • Gehaltsnachweis
  • Weiterbildungsangebot
  • Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung